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Politik

Die staatliche Ordnung wird durch das am 8.5.1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene, am 23.5.1949 verkündete Grundgesetz (GG) bestimmt. Durch den Deutschlandvertrag bzw. die Pariser Verträge erhielt die Bundesrepublik Deutschland am 5.5.1955 die Stellung eines souveränen Staates. Die letzten hoheitsrechtlichen Vorbehalte der Alliierten wurden durch den Zwei-plus-vier-Vertrag vom 12.9.1990 aufgegeben.

Deutschland ist ein Bundesstaat. Sowohl der Bund als Ganzes als auch die Länder sind »Staaten« mit eigener Staatsgewalt und eigenem Staatsgebiet (Föderalismus). Die Staatsgewalt der Länder wird durch die Verpflichtung gegenüber

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge und die Handelsflagge sind schwarz-rot-golden längs gestreift, ebenso die Bundesdienstflagge, in deren Mitte sich das

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Parteien

Im Rahmen des parlamentarischen Systems treten v. a. sieben Parteien hervor: Christlich

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Gewerkschaften

Wichtigster Dachverband der Gewerkschaften ist der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Daneben bestehen

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Militär

Die Streitkräfte tragen den offiziellen Namen Bundeswehr.

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Verwaltung

Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Bund und Länder haben getrennte Verwaltungen (Bundesverwaltung, Bundesaufsicht). Auf einigen Gebieten verfügt der Bund über Verwaltungen

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Recht

Die Rechtsordnung besteht aus Bundes- und Landesrecht. Das Bundesrecht beruht vielfach auf Kodifikationen, die am Ende des

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Bildungswesen

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Schulpforta. Seit 1543 ist in den ehemaligen Klostergebäuden in Pforta (Bad Kösen) eine Landesschule – heute auch ein Internat – untergebracht. Zahlreiche berühmte Absolventen, darunter Nietzsche, Fichte und Klopstock, erhielten hier ihre schulische Ausbildung.

Das Bildungswesen unterliegt der Kulturhoheit der Länder. Der Erlass von Vorschriften über die Schularten, über die Einrichtungen und Grundsätze der Lehrerbildung, die Mitwirkung der Eltern, die Rechtsstellung der Schulen, wissenschaftliche Hochschulen einschließlich der theologischen Fakultäten, Fachhochschulen usw. ist im Wesentlichen den Ländern überlassen. Der Bund

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Medien

Die Pressefreiheit wird im Grundgesetz (Artikel 5 Abs. 1) garantiert; Näheres regeln die Pressegesetze der Länder. Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit und des Zensurverbots sind ausdrücklich nur durch allgemeine Gesetze etwa zum Jugendschutz und zum Schutz der persönlichen Ehre erlaubt. 

Presse: Nach 1945 entwickelte sich in der Bundesrepublik schnell ein vielfältiges Pressewesen, das jedoch seit den 1970er-Jahren starken Konzentrationsprozessen unterworfen ist. Zehn Mediengruppen (u. a. die Axel Springer SE sowie die Verlagsgruppen Südwestdeutsche Medienholding, Funke-Mediengruppe, Madsack Mediengruppe, DuMont Mediengruppe, Ippen Mediengruppe,

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutschland/staat-und-recht