Bildungswesen
Das Bildungswesen unterliegt der Kulturhoheit der Länder. Der Erlass von Vorschriften über die Schularten, über die Einrichtungen und Grundsätze der Lehrerbildung, die Mitwirkung der Eltern, die Rechtsstellung der Schulen, wissenschaftliche Hochschulen einschließlich der theologischen Fakultäten, Fachhochschulen usw. ist im Wesentlichen den Ländern überlassen. Der Bund darf bei Vorhaben aus Wissenschaft und Forschung mitwirken, wodurch u. a. Hochschulprogramme erleichtert werden; solchen Maßnahmen müssen alle Länder zustimmen.
Um die Qualität der schulischen Bildung zu sichern, hat sich die Kultusministerkonferenz auf
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Quellenangabe
Brockhaus,
Bildungswesen.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutschland/staat-und-recht/bildungswesen