Medien
Die Pressefreiheit wird im Grundgesetz (Artikel 5 Abs. 1) garantiert; Näheres regeln die Pressegesetze der Länder. Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit und des Zensurverbots sind ausdrücklich nur durch allgemeine Gesetze etwa zum Jugendschutz und zum Schutz der persönlichen Ehre erlaubt.
Presse: Nach 1945 entwickelte sich in der Bundesrepublik schnell ein vielfältiges Pressewesen, das jedoch seit den 1970er-Jahren starken Konzentrationsprozessen unterworfen ist. Zehn Mediengruppen (u. a. die Axel Springer SE sowie die Verlagsgruppen Südwestdeutsche Medienholding, Funke-Mediengruppe, Madsack Mediengruppe, DuMont Mediengruppe, Ippen Mediengruppe,
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Quellenangabe
Brockhaus,
Medien.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutschland/staat-und-recht/medien