Die staatliche Ordnung wird durch das am 8.5.1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene, am 23.5.1949 verkündete Grundgesetz (GG) bestimmt. Durch den Deutschlandvertrag bzw. die Pariser Verträge erhielt die Bundesrepublik Deutschland am 5.5.1955 die Stellung eines souveränen Staates. Die letzten hoheitsrechtlichen Vorbehalte der Alliierten wurden durch den Zwei-plus-vier-Vertrag vom 12.9.1990 aufgegeben.

Deutschland ist ein Bundesstaat. Sowohl der Bund als Ganzes als auch die Länder sind »Staaten« mit eigener Staatsgewalt und eigenem Staatsgebiet (Föderalismus). Die Staatsgewalt der Länder wird durch die Verpflichtung gegenüber

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutschland/staat-und-recht/verfassung