Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Bund und Länder haben getrennte Verwaltungen (Bundesverwaltung, Bundesaufsicht). Auf einigen Gebieten verfügt der Bund über Verwaltungen

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Quellenangabe
Brockhaus, Verwaltung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutschland/staat-und-recht/verwaltung