Diskont [italienisch, zu mittellateinisch discomputare »abrechnen«] der, -s/-e, Diskonto der, -(s)/-s und ...ti, der Abzug vom Nennbetrag bei der Auszahlung einer Forderung, die zu einem feststehenden zukünftigen Zeitpunkt fällig ist. Der Diskont, in Prozent (für das Jahr) des Nennwertes der ursprünglichen Schuldsumme ausgedrückt, wird dem Verkäufer der später fälligen Forderung sofort abgezogen beziehungsweise dem Käufer sofort gutgeschrieben und stellt insofern eine besondere Form des Zinses dar (Diskontierung). Er wird beim Ankauf von noch nicht fälligen

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Quellenangabe
Brockhaus, Diskont. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/diskont