Disziplinargewalt
Disziplinargewalt, im Disziplinarrecht die Befugnis des jeweiligen Disziplinarvorgesetzten, bestimmte Disziplinarmaßnahmen oder die ihm sonst obliegenden Maßnahmen zu
(17 von 115 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Disziplinargewalt.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/disziplinargewalt