Durchsuchung, Recht: 1. Strafprozess: Suchen nach verdächtigen Personen oder Gegenständen, die der Einziehung oder dem Verfall unterliegen oder Beweismittel sein könnten (§§ 102 ff. StPO). Zu unterscheiden sind die Durchsuchung von Räumen (Hausdurchsuchung, Haussuchung), die insbesondere den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Artikels  13 Absatz 2 GG entsprechen muss, und die Durchsuchung von Personen.

Bei denjenigen, die als Täter oder Teilnehmer (z. B. Gehilfen) einer Straftat, namentlich einer Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig sind, kann eine Durchsuchung der Wohnung oder anderer Räumlichkeiten sowie ihrer Person und der

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Quellenangabe
Brockhaus, Durchsuchung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/durchsuchung-recht