Ehe und Gesellschaft
Die Ehe ist so eng mit den wirtschaftlichen und kulturellen Voraussetzungen des Fortbestandes einer Gesellschaft verbunden, dass sie auch wichtige Sachverhalte der Gesellschaft ordnet, zu denen z. B. Bestimmung und Legitimierung von Positionen und Rollen des Familien- und Verwandtschaftssystems gehören. Über die Ehegesetzgebung (Eherecht) steuert der Staat seine Familien- und Bevölkerungspolitik.
Formen, Struktur und Stabilität der Ehe sind wie Art und Maß des Eingriffs der Gesellschaft in die Ehe dem historischen Wandel unterworfen.
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Quellenangabe
Brockhaus,
Ehe und Gesellschaft.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ehe/ehe-und-gesellschaft