Ehevermittlung, Heiratsvermittlung, Eheanbahnung, die gewerbsmäßige Vermittlung von Ehen oder Ehemöglichkeiten; eine hierfür versprochene Vergütung (Ehemäklerlohn) kann nicht gerichtlich durchgesetzt (eingeklagt), das Geleistete

(22 von 157 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Ehevermittlung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ehevermittlung