ehrenamtliche Richter, früher oft »Laienrichter« genannt; Personen, die neben den Berufsrichtern, ebenso unabhängig wie diese und gleichberechtigt mit ihnen, die rechtsprechende Gewalt in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten ausüben. Sie sollen aufseiten des erkennenden

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Quellenangabe
Brockhaus, ehrenamtliche Richter. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ehrenamtliche-richter