eidesstattliche Versicherung, Versicherung an Eides statt, Mittel zur Glaubhaftmachung tatsächlicher Behauptungen oder zur Beteuerung der Richtigkeit einer Erklärung. Gegenüber dem Eid ist sie, schon hinsichtlich der Förmlichkeiten, die schwächere Form der Bekräftigung. Im Zivilrecht kann im Zusammenhang mit Auskunfts- oder Rechenschaftspflichten auch die

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Quellenangabe
Brockhaus, eidesstattliche Versicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eidesstattliche-versicherung