Die Aneignung von Gegenständen und die Verfügung über sie ist ein Moment des natürlichen Lebensprozesses und als solches zunächst unabhängig von spezifischen Gesellschaftsformen. Sofern es sich beim Eigentum darum handelt, zu definieren, was legitimerweise von Einzelnen (exklusiv) besessen werden darf und wie weit die Verfügungsgewalt reicht, hängt der Eigentumsbegriff vom jeweiligen Gesellschaftssystem ab. Eigentum in diesem Sinne beschreibt eine gesellschaftlich zugebilligte Verfügungsgewalt Einzelner über Naturgegenstände, die funktional den Erfordernissen der Stabilität und der Produktion der Gesellschaft nicht widersprechen darf und

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Quellenangabe
Brockhaus, Sozialgeschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eigentum/sozialgeschichte