In der Neuzeit wurde die philosophische, allen juristischen Regelungen vorgeordnete Diskussion um Entstehung, Verteilung und Begründung von Eigentum besonders intensiv im 17. Jahrhundert aufgenommen, als das feudalistisch-absolutistische Gesellschafts- und Staatsgefüge von Theorien des bürgerlichen Verfassungsstaates infrage gestellt wurde. Als Grundlage für diese Kritik diente die Lehre von einem allgemein verbindlichen Naturrecht, die zunächst von der empirischen Feststellung ausging, dass der Mensch aufgrund seiner Bedürftigkeit darauf angewiesen sei, zum Zwecke seiner Selbsterhaltung bestimmte Sachen und

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Quellenangabe
Brockhaus, Sozialphilosophie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eigentum/sozialphilosophie