Einigungsstelle, 1) im Arbeitsrecht die privatrechtliche innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung (§ 76 Betriebsverfassungsgesetz). Kommt bei konkreten Meinungsverschiedenheiten keine Einigung zustande,

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Quellenangabe
Brockhaus, Einigungsstelle (Arbeitsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/einigungsstelle-arbeitsrecht