Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer ist in Deutschland das Einkommensteuergesetz (EStG). Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit ihrem gesamten in- und ausländischen Einkommen. Gebietsfremde natürliche Personen hingegen sind beschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihren inländischen Einkünften (§ 49 EStG; Doppelbesteuerungsabkommen, Grenzpendler).

Das Einkommensteuerrecht folgt nicht der umfassenden Definition von Einkommen, wie sie die Finanzwissenschaft in der Reinvermögenszugangstheorie entwickelt hat, sondern legt einen wesentlich engeren Einkommensbegriff zugrunde: Ausgangspunkt ist die Summe der

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/einkommensteuer/recht