Eisenbahnrecht, die Gesamtheit der sich auf Eisenbahnen beziehenden Rechtsnormen. Teilweise sind diese Normen in speziellen Eisenbahngesetzen, teilweise in allgemeinen Normenkomplexen erfasst. Das Grundgesetz weist dem Bund in Artikel 73 Nummer 6 a die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zu für den Verkehr von Eisenbahnen des Bundes, den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Erhebung von Entgelten für die Benutzung dieser Schienenwege und in Artikel 143 a für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Privatisierung der

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Quellenangabe
Brockhaus, Eisenbahnrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/eisenbahnrecht