Elterliche Sorge
Elterliche Sorge, das Recht und die Pflicht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen (§§ 1626 ff. BGB). Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. Bis zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts durch Gesetz vom 18. 7. 1979 (in Kraft seit 1. 1. 1980) sprach das Gesetz von elterlicher Gewalt.
Die Personensorge umfasst die Pflicht und das Recht der Eltern, für das leibliche, sittliche, geistige und seelische Kindeswohl zu sorgen. Hierzu gehören u. a. die Sorge für die unmittelbaren materiellen Bedürfnisse (Nahrung,
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Literatur
R. Prenzlow, H.-O. Burschel, Handbuch Elterliche Sorge und Umgang (22016)
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Quellenangabe
Brockhaus,
Elterliche Sorge.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/elterliche-sorge