Embargo [zu spanisch embargar »behindern«, »in Beschlag nehmen«] das, -s/-s, Staats- und Völkerrecht: ursprünglich das Festhalten fremder Handelsschiffe durch den Staat in seinen Häfen oder Gewässern, um auf den Flaggenstaat politischen Druck auszuüben (Schiffsembargo); heute wichtigstes Zwangsmittel (Sanktion) in den zwischenstaatlichen Beziehungen zur Durchsetzung außenpolitischer Ziele. Erfasst sind Maßnahmen verschiedenerArt, durch die ein Staat, eine Staatengruppe oder

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Werke

Weiterführende Literatur:

B. Lindemeyer: Schiffsembargo u. Handelsembargo. Völkerrechtliche Praxis u. Zulässigkeit
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Quellenangabe
Brockhaus, Embargo (Staats- und Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/embargo-staats-und-völkerrecht