Entziehung der Fahrerlaubnis.
Entziehung der Fahrerlaubnis. Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen hat, verurteilt oder nur wegen erwiesener oder möglicher Schuldunfähigkeit nicht verurteilt, so entzieht ihm das Gericht für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, gegebenenfalls auch für immer, die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kfz ungeeignet ist (§§ 69, 69 a
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Quellenangabe
Brockhaus,
Entziehung der Fahrerlaubnis..
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/entziehung-der-fahrerlaubnis