Erbschaftsteuer, Steuer auf das Vermögen, das beim Tod einer natürlichen Person auf eine andere Person übergeht. Die Besteuerung wird insbesondere mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip gerechtfertigt; daneben gilt die Erbschaftsteuer als Instrument zur Verringerung der Vermögenskonzentration und der Ungleichheit der Startchancen (J. S. Mill). In finanzwissenschaftlicher Sicht stellt der Anfall einer Erbschaft als Reinvermögenszugang beim Erben Einkommen dar, das aber mit Rücksicht auf den Progressionseffekt nicht der Einkommensteuer unterliegt, sondern regelmäßig über eine gesonderte Erbschaftsteuer besteuert wird. Auch unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden werden

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Werke

Weiterführende Literatur:

Erbschaftsteuer- u. Schenkungsteuergesetz. Kommentar, begründet von R. Kapp, fortgeführt von
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Weitere Medien

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Quellenangabe
Brockhaus, Erbschaftsteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/erbschaftsteuer