Erwerbsminderung, Bezeichnung für einen Versicherungsfall in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist mit Wirkung vom 1. 1. 2001 neu geregelt worden. Die bisherigen Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit wurden abgeschafft und (bei Rentenbeginn ab 2001) durch Renten wegen teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen voller Minderung der Erwerbsfähigkeit ersetzt.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (halbe Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenartfaktor von 0,5) erhalten Versicherte, die auf dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Erwerbsminderung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/erwerbsminderung