Die Verfassung (Artikel 40) garantiert die Religionsfreiheit und schließt eine Staatskirche aus. Die Religionsgemeinschaften unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung durch das Innenministerium. Grundlage der Religionspolitik ist das

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/estland/bevölkerung-und-religion/religion