Die Schwere des Konfliktaustrags sowie die Herbeiführung von Regelungen oder gar Lösungen für die dahinter stehenden Probleme hängen davon ab, welches der oben genannten Ziele von der jeweiligen Bewegung verfolgt wird und in welchem Maße die herrschende Gruppe bereit und in der Lage ist, dem entgegenzukommen.

Völkerrechtliche Aspekte: Ethnische beziehungsweise Minderheitenkonflikte sind zwischen rein innerstaatlichen und internationalen Konflikten einzuordnen. Aufgrund dieser Zwischenstellung war und ist eine Regelung der damit zusammenhängenden Probleme durch das Völkerrecht und internationale Organisationen wie UNO, Europarat

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Quellenangabe
Brockhaus, Maßnahmen zur Konfliktregelung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ethnische-konflikte/massnahmen-zur-konfliktregelung