Der Europäische Rat ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Organ der Europäischen Union. Zusammensetzung und Aufgaben des Europäischen Rats sind in Artikel 15 EUV genannt. Er besteht im Grundsatz aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, seinem Präsidenten und

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Quellenangabe
Brockhaus, Europäischer Rat. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäische-union/gemeinsame-organe/europäischer-rat