Das Europäische Parlament ist das gemeinsame parlamentarische Organ der EU (Artikel 14 EUV), das in den einzelnen Vertragswerken (ehemals Artikel 4 EWG-Vertrag, Artikel 3 EURATOM-Vertrag, ehemals Artikel 7 EGKS-Vertrag) zunächst als (Europäische) Versammlung bezeichnet wurde und sich durch Entschließung vom 30. 3. 1962 seinen heutigen Namen gab. Dieser wurde durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in die Verträge aufgenommen. Vorläufer des Europäischen Parlaments war die Gemeinsame Versammlung der EGKS, die mit Wirkung vom 1. 1. 1958 mit den Versammlungen von EWG und

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Quellenangabe
Brockhaus, Europäisches Parlament. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäische-union/gemeinsame-organe/europäisches-parlament