Im Rat der Europäischen Union (Rat, Ministerrat) sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Er setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen, so dass für Deutschland nicht nur Bundes-, sondern auch Landesminister entsandt werden können, wenn diese nach innerstaatlichem Recht befugt sind, für die Regierung verbindlich zu handeln. Die konkrete Zusammensetzung des Rats wechselt

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Quellenangabe
Brockhaus, Rat der Europäischen Union. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäische-union/gemeinsame-organe/rat-der-europäischen-union