Der Vertrag von Lissabon bietet den Rahmen für zwei Verträge, die das neue Primärrecht der EU darstellen: den EUV (veränderte Fassung) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den EG-Vertrag ablöst. Während der EUV im Allgemeinen die grundlegenden Bestimmungen (z. B. über Werte, Ziele, demokratische Grundsätze, Organe der EU und eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten) enthält, führt der AEUV die im EUV fixierten Grundbestimmungen aus und setzt sie in Beziehung zu der politikbereichsübergreifenden Organisation und Arbeitsweise der

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Quellenangabe
Brockhaus, Kompetenzen und Rechtsnatur der EU. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäische-union/struktur-der-eu-verträge-kompetenzaufteilung-zwischen-eu-und-mitgliedstaaten-sowie-rechtsnatur-der-eu