Exekutive die, -/-n, nach der Lehre von der Gewaltenteilung die »vollziehende Gewalt«, d. h. die Regierung und die staatliche Verwaltung und damit letztlich die gesamte Staatstätigkeit

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Quellenangabe
Brockhaus, Exekutive. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/exekutive