Finanz|ausgleich, in der Finanzwissenschaft die Verteilung der Aufgaben und der mit ihrer Erfüllung verbundenen Ausgaben (passiver Finanzausgleich) sowie der zur Finanzierung erforderlichen Einnahmen (aktiver Finanzausgleich) zwischen Gebietskörperschaften eines Staates (nationaler Finanzausgleich) oder zwischen Staaten (internationaler Finanzausgleich). Im älteren und im juristischen Sprachgebrauch wird der Begriff Finanzausgleich zuweilen auf die Verteilung der Einnahmen beschränkt (aktiver Finanzausgleich als Finanzausgleich im engeren Sinn). Der vertikale Finanzausgleich teilt Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen zwischen Gebietskörperschaften unterschiedlicher Ebenen (Bund, Länder oder Kantone, Gemeinden) auf, der horizontale

(80 von 1731 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Finanzausgleich. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/finanzausgleich