Finanzgerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit, die durch unabhängige, von den Finanzbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte nach Maßgabe der Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 6. 10. 1965 ausgeübt wird. Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig: Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind in den Ländern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte, im Bund der Bundesfinanzhof (Abkürzung BFH, Sitz: München). Die Senate der Finanzgerichte entscheiden in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und, mit Ausnahme bei Beschlüssen

(61 von 435 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Finanzgerichtsbarkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/finanzgerichtsbarkeit