Firma [italienisch, ursprünglich »bindende rechtskräftige Unterschrift (eines Geschäftsinhabers)«, zu lateinisch firmare »befestigen«, »bekräftigen«] die, -/...men, der Handelsname eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (firmiert), klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). In der Umgangssprache wird der Rechtsbegriff der Firma oftmals (fälschlich) mit dem Unternehmen oder Betrieb gleichgesetzt. Von der Firma zu unterscheiden ist ferner der Markenname. Recht und Pflicht zur Führung einer Firma haben Kaufleute (Kaufmann), wozu auch die Handelsgesellschaften gehören (§§ 17–37

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Quellenangabe
Brockhaus, Firma. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/firma