Fracht [von mittelniederdeutsch vracht, ursprünglich »Beförderungspreis«], die beförderten Sachen (Frachtgut), in der Sprache des Gesetzes und des kaufmännischen Verkehrs auch das für die Beförderung bedungene Entgelt.

Der Frachtvertrag (Transportvertrag) ist ein Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern, geregelt in den §§ 407–452 d HGB. Die §§ 407 ff. HGB gelten gemäß Transportrechtsreformgesetz mit Wirkung vom 1. 7. 1998 im Grundsatz gleichermaßen für die Beförderung zu Lande (auf der Straße und mit der Eisenbahn), auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen. Sonderregelungen gibt es u. a. noch für

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Quellenangabe
Brockhaus, Fracht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fracht-20