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Politik

Die Verfassung der Fünften Republik vom 4.10.1958 (mehrfach, zuletzt 2008, geändert) zeichnet sich formell dadurch aus, dass wichtige Regelungen verfassungsergänzenden Gesetzen überlassen sind, den »Lois organiques«, die im Wesentlichen in den ersten vier Monaten nach Inkrafttreten der Verfassung als gesetzesvertretende Verordnungen (ordonnances) von der Regierung erlassen wurden. Inhaltlich bemerkenswert ist die deutliche Abkehr von der republikanisch-parlamentarischen Verfassungstradition der Dritten und Vierten Republik hin zu einer Regierungsform, die ausgeprägte präsidiale Elemente enthält und in der Regierung und Parlament personell streng getrennt

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge ist die Trikolore in Blau, Weiß und Rot. Sie entstand in der Zeit der Französischen Revolution, als König Ludwig XVI. die Pariser Stadtfarben (Blau

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Parteien

Frankreich verfügt über ein breit gefächertes Parteiensystem, in dem es häufig zu Abspaltungen, Neugründungen und Fusionen kommt. Zum linken Spektrum gehören v. a. der Parti Socialiste (PS, deutsch Sozialistische Partei, gegründet 1969), der Parti Communiste Français (PCF, deutsch Französische Kommunistische Partei, gegründet 1920), die linkssozialistische, globalisierungskritische Bewegung La France Insoumise

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Gewerkschaften

Kennzeichnend für die heutige französische Gewerkschaftsbewegung, die ursprünglich stark anarchosyndikalistisch geprägt war, ist ihre Basisnähe, ihre relative Schwäche (gewerkschaftlicher Organisationsgrad der Arbeitnehmer: rd.

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Militär

Die Gesamtstärke der Freiwilligenarmee (2001 Suspendierung des allgemeinen Wehrpflicht) beträgt 229 000 Soldaten, die der paramilitärischen Gendarmerie nationale etwa 100 000 Mann. Der Frauenanteil beträgt ca. 19 %; Frauen dienen nicht in der Fremdenlegion, auf U-Booten und

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Verwaltung

Der Aufbau der französischen Verwaltung ist auch nach dem Dezentralisierungsgesetz von 1982 zentralistisch geprägt. An der Spitze der Verwaltung stehen die Minister. Im Weiteren ist das Mutterland in 13 Verwaltungsregionen (autonome

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Recht

Gerichtsverfassung: Zivilprozesse beginnen je nach Größe des Falles entweder vor einem Amtsgericht (Tribunal d'Instance) oder einem Landgericht (Tribunal de Grande Instance). Daneben bestehen Handelsgerichte (Tribunaux de Commerce), Arbeitsgerichte (Conseils de Prud'hommes) und Sozialgerichte (Tribunaux des Affaires de Sécurité sociale). Berufungen gehen immer an ein Appellationsgericht (Cour d'Appel), Revisionen zum Kassationshof (Cour de Cassation) in Paris. Erstinstanzliche Strafgerichte sind das Tribunal de Police (Einzelrichter) für Übertretungen, das Tribunal correctionnel (Kammer) für Vergehen und das Schwurgericht

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Bildungswesen

Schulpflicht besteht vom 6. bis 16. Lebensjahr. Das Schulwesen ist gegliedert in die freiwillige, kostenfreie öffentliche Vorschule (École maternelle), die Primarschule (École primaire, auch École élémentaire genannt) sowie die Sekundarstufen I (Collège, vier Schuljahre) und II (Enseignement du second degré; verschiedene Formen des Lycée: zwei oder drei Schuljahre). Die École maternelle ist eine in Lesen, Schreiben

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Medien

Die Pressefreiheit wurde 1881 in der Verfassung verankert. 

Presse: Die französische Zeitungsbranche steht unter Druck. Die Gratispresse (u. a. »Metro«, »20 minutes«), die Konkurrenz von kostenlosen Nachrichtenportalen im Internet, sinkende Auflagen- und Leserzahlen sowie geringere Werbeeinnahmen führen zu hohen finanziellen Verlusten bei den Zeitungsverlagen, die nur teilweise durch die staatliche Presseförderung aufgefangen werden konnten. Kooperationen, Fusionen und Übernahmen durch branchenfremde Unternehmen waren die Folge dieses Strukturwandels.

Anders als z. B. in Großbritannien,

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/frankreich/staat-und-recht