Freizügigkeit, Recht: das Recht der freien Wahl des Aufenthaltsortes, des freien Wegzugs und der freien Niederlassung. – Für Deutschland ist das Grundrecht der Freizügigkeit in Artikel 11 GG garantiert. Danach hat jeder Deutsche das Recht, unbehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen und in das Bundesgebiet einzureisen. Das Grundrecht der Freizügigkeit kann jedoch durch Gesetz eingeschränkt werden, wenn eine ausreichende Lebensgrundlage für den Zuziehenden am Ort der neuen Niederlassung nicht vorhanden

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Quellenangabe
Brockhaus, Freizügigkeit (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/freizugigkeit-recht