Fusion [lateinisch »das Gießen«, »das Schmelzen«] die, -/-en,  Recht und Wirtschaft: Vorgang, bei dem zwei oder mehrere Unternehmen so zusammengeschlossen werden (fusionieren), dass sie rechtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden..

Gründe für eine Fusion sind u. a. Aufbau wirtschaftlicher Machtpositionen, Sicherung der Versorgung mit Vorleistungen oder der Absatzwege, Erschließung neuer Märkte, Rationalisierung von Produktion, Einkauf, Vertrieb oder Verwaltung, steuerliche oder finanzierungsbezogene Vorteile (Erhöhung der Kreditwürdigkeit und der Eigenkapitalbasis).

Formen der Fusion: Die technische Durchführung der Fusion (insbesondere

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Werke

Weiterführende Literatur:

B. Sagasser u. T. Bula: Umwandlungen. Verschmelzung – Spaltung – Formwechsel – Vermögensübertragung (4
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Quellenangabe
Brockhaus, Fusion (Recht und Wirtschaft). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fusion-recht-und-wirtschaft