Gefährdungshaftung, Haftung für Schäden, die auch ohne Verschulden des Haftpflichtigen eingetreten sind. Grundsätzlich gibt es eine Schadensersatzpflicht nur für die verschuldete (also die fahrlässige oder vorsätzliche) Herbeiführung von Schäden durch Vertragsverletzung oder durch unerlaubte Handlung; im Streitfall ist das Verschulden vom Geschädigten zu beweisen. Bei der Gefährdungshaftung wird dagegen

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Quellenangabe
Brockhaus, Gefährdungshaftung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gefährdungshaftung