Gemeinheit (Rechtsgeschichte)
Gemeinheit, Rechtsgeschichte: im Gemeineigentum, später auch unter der Herrschaft eines Grundherrn den Mitgliedern
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Quellenangabe
Brockhaus,
Gemeinheit (Rechtsgeschichte).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeinheit-rechtsgeschichte