Gemeinschaftsaufgaben, bestimmte Aufgaben, die gemeinsam durch den Bund und die Länder wahrgenommen werden. Das Grundgesetz sieht grundsätzlich eine Trennung von Bundes- und Landesverwaltung vor. Nach 1949 hat sich aber auf vielen Gebieten ein Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Planung, Finanzierung und Durchführung staatlicher Aufgaben mit landesübergreifender Bedeutung herausgebildet, das mit der Verfassung nicht übereinstimmte. 1969 ist diese Praxis durch die Einfügung des Abschnitts VIII a in das Grundgesetz verfassungsgesetzlich

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Quellenangabe
Brockhaus, Gemeinschaftsaufgaben. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gemeinschaftsaufgaben