germanische Volksrechte, Stammesrechte, veraltet Leges Barbarorum, älteste, im 5.–9. Jahrhundert in drei Gruppen entstandene Rechtsaufzeichnungen der germanischen Stämme.

Die frühesten germanischen Volksrechte treten bei den auf (ehemals) römischen Boden siedelnden Germanenstämmen auf, voran die Gesetze der Westgoten (Edictum Theoderici, dem Ostgotenkönig Theoderich dem Großen zugeschrieben, um 458/459; Codex Euricianus, Palimpsestfragment, »Pariser Fragment«, um 475, sowie die auf seiner Grundlage geschaffene Lex Visigothorum König Rekkeswinds, um 654). Davon beeinflusst entstand das Recht der Burgunder (Lex Burgundionum des Königs Gundobad, zwischen 480 und

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Quellenangabe
Brockhaus, germanische Volksrechte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/germanische-volksrechte