Gesamtzusage (Arbeitsrecht)
Gesamtzusage, Arbeitsrecht: einseitige verbindliche Erklärung eines Arbeitgebers, bestimmte Leistungen (z. B. Geldzuwendungen)
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Quellenangabe
Brockhaus,
Gesamtzusage (Arbeitsrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesamtzusage-arbeitsrecht