Gesellschaftskritik, Darstellung oder Bezugnahme auf eine bestimmte Gesellschaft oder einzelne gesellschaftliche Erscheinungen unter der Perspektive, Missstände, Fehler oder Abweichungen von einer Norm zu korrigieren, zumindest auf diese aufmerksam zu machen. Dabei können Vorstellungen über vergangene, gegenwärtige, zukünftige oder utopische Gesellschaften den Maßstab bilden. Die Kritik kann sich auf die Gesellschaftsform im Ganzen, auf bestimmte Grundlagen (z. B. die politische Verfassung), aber auch auf soziale Teilbereiche (z. B. Wirtschaft, Finanzwesen, Justiz, Sozialordnung), Berufs- u. a. Gruppen oder einzelne Repräsentanten beziehen. Gesellschaftskritik setzt damit zwei

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesellschaftskritik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gesellschaftskritik