Gewaltschutz, zivilgerichtliche Maßnahmen, die auf der Grundlage des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz, Abkürzung GewSchG) vom 11. 12. 2001 angeordnet werden können. Nach

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Quellenangabe
Brockhaus, Gewaltschutz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewaltschutz