Gewerbesteuer, eine Ertragsteuer, der alle inländischen Gewerbebetriebe unterliegen. Die Gewerbesteuer ist bundeseinheitlich im Gewerbesteuergesetz (GewStG) und in der Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV) geregelt. Der Ertrag der Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu (§ 1 GewStG). Bund und Länder werden seit 1970 am Aufkommen durch eine Gewerbesteuerumlage beteiligt. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG). Die Besteuerung der Lohnsumme ist seit 1980 weggefallen (Lohnsummensteuer), die Gewerbesteuer nach dem Gewerbekapital (Gewerbekapitalsteuer) zum 1. 1. 1998.

Berechnungsgrundlagen: Ausgangsgröße für die Berechnung des Gewerbeertrages ist der nach den Vorschriften des

(80 von 923 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Werke

Weiterführende Literatur:

K. Schober: Gewerbesteuer leicht gemacht (2009);
G. Güroff u.a.: Gewerbesteuergesetz. Kommentar
(11 von 23 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Gewerbesteuer. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gewerbesteuer