Gleichbehandlung (Arbeitsrecht)
Gleichbehandlung, allgemein der Rechtsgrundsatz, dass Personen, die sich in gleicher Rechtslage befinden, gleich zu behandeln sind. Besondere Bedeutung besitzt der Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsrecht, wo er neben den Grundsatz der Gleichberechtigung tritt. In § 75 Betriebsverfassungsgesetz sind die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung zusammengefasst. Als privatrechtliches, aus dem Fürsorgegedanken (§ 242 BGB) entwickeltes Prinzip verbietet er die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber aus sachfremden Gründen gegenüber anderen, die sich in vergleichbarer Lage befinden. Er erlaubt, Gruppen von Arbeitnehmern mit gleichen
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Quellenangabe
Brockhaus,
Gleichbehandlung (Arbeitsrecht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/gleichbehandlung-arbeitsrecht