Grade, Hochschulwesen: akademische Grade, von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen aufgrund schriftlicher und mündlicher Prüfungen sowie in der Regel der Vorlage einer wissenschaftlichen oder wissenschaftlich orientierten Arbeit unterschiedlichen Umfanges oder ehrenhalber verliehene Bezeichnung (Titel), die in einer Urkunde dokumentiert ist. Obwohl der Grad im Fall des Doktorgrads als Anrede dient, ist er in Deutschland weder Bestandteil des Namens noch Berufsbezeichnung; Führung, Schutz und Entzug des akademischen Grads richten sich in Deutschland nach dem Gesetz über die Führung von akademischen Graden

(80 von 864 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Grade (Hochschulwesen). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grade-hochschulwesen