Nach der am 11. 6. 1975 in Kraft getretenen Verfassung (mehrfach geändert) ist Griechenland eine parlamentarische Republik. Staatsoberhaupt ist der vom Parlament auf 5 Jahre gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl ist zulässig), dessen Befugnisse 1996 im Wesentlichen auf repräsentative Funktionen beschränkt wurden. Er vertritt den Staat völkerrechtlich,

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/griechenland/staat-und-recht/verfassung