Großbritannien und Nordirland bilden kein einheitliches Rechtsgebiet. In England und Wales (ähnlich Nordirland) gilt das gemeine Recht (Common Law), ergänzt durch das Einzelfall-Billigkeitsrecht (Equity). Beide Rechtsbestandteile

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grossbritannien-und-nordirland/staat-und-recht/recht