Grundgesetz
Grundgesetz, allgemein: Staatsgrundgesetz, traditionell Bezeichnung für Fundamentalnormen, die von besonderer Beständigkeit sein sollen und einzelne besonders wichtige staatsrechtliche Fragen oder Fragenkomplexe regeln (also keine vollständige
(25 von 177 Wörtern)Bestandteile
Der Geltungsbereich des Grundgesetzes erstreckt sich auf die 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz besteht aus der Präambel und 14 (ursprünglich 11) Abschnitten: I) Grundrechte (Artikel 1–19); II) Bund und Länder (Artikel 20–37); III) Bundestag (Artikel 38–48); IV) Bundesrat (Artikel 50–53);
(38 von 269 Wörtern)Änderungen
Änderungen des Grundgesetzes bedürfen einer Zweidrittelmehrheit sowohl des Bundestages als auch des Bundesrates
(13 von 86 Wörtern)Wirkung
Trotz seiner ursprünglich provisorischen Ausrichtung wird das Grundgesetz als Grundlage einer neuen politischen Selbstverwirklichung der Deutschen im Sinne einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft verstanden. Der
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