Grundschule, gemeinsame Pflichtschule für alle Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr (vorzeitige Einschulung oder Rückstellung ist möglich).

Die Grundschule bildet neben dem Elementar- sowie dem Sekundarbereich I und II den Primarbereich des Bildungswesens. Sie gliedert sich in die Eingangsstufe (Klasse 1 und 2) sowie in die Grundstufe (Klasse 3 und 4). Der Übergang in die weiterführenden Schulen erfolgt in der Regel nach dem 4., in Berlin und Brandenburg nach dem 6. Schuljahr. Allgemein wird das 5./6. Schuljahr als Orientierungsstufe

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Quellenangabe
Brockhaus, Grundschule. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/grundschule